Wenn Sie privat versichert und beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie sowie für die vorangehenden Sprechstunden in der Regel übernommen.
Wenn Sie sich in einer schwierigen Entscheidungssituation befinden und dazu Beratung wünschen, können Sie gerne eine Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP) in Anspruch nehmen. Bitte erkundigen Sie sich jederzeit telefonisch nach dem aktuellen Honorar.
Gesetzlich Versicherten kann ich leider keine Behandlung mehr anbieten, weil ich den Versorgungsauftrag für gesetzliche Kassen zum 31.12.2022 zurückgegeben habe.
Sie haben allerdings derzeit gute Aussichten auf Erfolg, von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Behandlung in einer Privatpraxis erstattet zu bekommen, weil die meisten kassenzugelassenen Psychotherapeuten lange Wartelisten führen. Bei Wartezeiten von länger als drei Monaten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V stellen. Dies bedarf Ihrer Eigeninitiative. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
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